Wir begleiten Sie auch im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr

Im Ausland erschweren oft die jeweilige Rechtslage und kulturelle Unterschiede das Eintreiben offener Rechnungen. Zudem gelten nicht überall die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Nicht einheitlich geregelt ist auch, wer die Kosten des Inkassos trägt. Und schließlich kann die Sprache selbst die Probleme vertiefen, wenn bei Forderungen der deutschsprachige Raum verlassen wird.

Die Einführung des Europäischen Mahnverfahrens hat den Umgang mit säumigen Zahlern im EU-Ausland erleichtert. Hat Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat, können wir für Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen. Das gilt nicht für Dänemark.

Je nach Höhe Ihrer Forderung ist dies

  • ein Europäisches Mahnbescheidsverfahren für Forderungen über 2.000 Euro
  • ein Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen unter 2.000 Euro.

Damit können wir für Sie Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchsetzen.

Der durch das Europäische Mahnverfahren erlangte Titel wird in der ganzen EU bis auf Dänemark anerkannt.

Wir kooperieren wir mit professionellen Partnern,  die das Mahn- und Inkassoverfahren gegen Ihren Schuldner in den jeweiligen Ländern einleiten.

Die Einführung des Europäischen Mahnverfahrens erleichtert den Umgang mit säumigen Zahlern im EU-Ausland.

Hat Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat, können wir für Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen. Das gilt nicht für Dänemark.

Je nach Höhe Ihrer Forderung ist dies

  • ein Europäisches Mahnbescheidsverfahren für Forderungen über 2.000 Euro
  • ein Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen unter 2.000 Euro.

Damit können wir für Sie Forderungen mit grenzüberschreitendem Bezug einfacher, schneller und mit geringeren Kosten durchsetzen.

Der durch das Europäische Mahnverfahren erlangte Titel wird in der ganzen EU bis auf Dänemark anerkannt.

Im Übrigen kooperieren wir mit professionellen Partnern,  die das Mahn- und Inkassoverfahren gegen Ihren Schuldner in den jeweiligen Ländern einleiten. 

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